Aquakulturproduktion 2010

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl II Nr. 288/2003 idgF verpflichtet, für das Jahr 2010 eine Erhebung der Aquakulturproduktion durchzuführen. Zur Auskunftserteilung und Mitwirkung bei dieser Erhebung sind sämtliche Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen (Eigentümer, Besitzer, Pächter u. dgl. oder deren Beauftragte) von Aquakulturanlagen verpflichtet.

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen unseren Respondentinnen und Respondenten gegenwärtig folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Papier-Fragebogen; dieser wurde allen registrierten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Karpfenteichwirtschaften, Forellenproduktionsanlagen, Netzgehegehaltungen sowie Kreislaufanlagen postalisch übermittelt.
  • Word-Fragebogen; bitte lesen Sie nachstehende Erläuterungen, bevor Sie das Formular ausfüllen!

Erläuterungen

  • Mit einem Klick auf den Button „Zum Fragebogen“ gelangen Sie zum Formular (Word-Dokument, 30 KB). Alle Felder, in denen Eintragungen vorgenommen werden dürfen, sind gelb hinterlegt.
  • Der Name der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters sowie die Betriebsadresse müssen unbedingt eingetragen werden. Weiters dürfen wir Sie ersuchen, am Erhebungsformular die Art der Bewirtschaftung sowie die vermarktete Jahresproduktion 2010 getrennt nach Speisefischen/-krebsen und Besatzfischen/-krebsen in kg Lebendgewicht einzutragen.
  • Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte bis längstens 9Mai 2011 per Post, Fax oder E-Mail an Frau Christa Gnad. Sollten Sie von der Übermittlung der Daten auf elektronischem Weg Gebrauch machen, ist es nicht erforderlich, den Fragebogen zusätzlich per Fax oder Post an uns zu übermitteln.
  • Erfolgte in Ihrem Betrieb im Jahre 2010 keine Aquakulturproduktion, so wäre am Erhebungsformular unter „Fragen, Hinweise oder Erläuterungen Ihrerseits“ der Grund (z.B. Aufgabe der Produktion, Wassermangel, ungünstige Witterungsbedingungen) anzugeben.

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Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Erhebung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Daten sind somit rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu bekannt zu geben. Alle Angaben unterliegen der Auskunfts- und Geheimhaltungspflicht (gemäß §§9 und 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000 idgF). Eine Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlossen!

Für Ihre Mithilfe dürfen wir uns recht herzlich bedanken und stehen Ihnen für allfällige Fragen telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr bzw. per Fax oder E-Mail gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Christa Gnad 
Tel.: +43 (1) 71128-7959 
FAX: +43 (1) 493 43 00