Aquakulturproduktion 2010
Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund
der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft, BGBl II Nr. 288/2003 idgF
verpflichtet, für das Jahr 2010 eine Erhebung der Aquakulturproduktion
durchzuführen. Zur Auskunftserteilung und Mitwirkung bei dieser Erhebung
sind sämtliche Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen (Eigentümer, Besitzer,
Pächter u. dgl. oder deren Beauftragte) von Aquakulturanlagen verpflichtet.
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen unseren Respondentinnen
und Respondenten gegenwärtig folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Papier-Fragebogen;
dieser wurde allen registrierten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern
von Karpfenteichwirtschaften, Forellenproduktionsanlagen, Netzgehegehaltungen
sowie Kreislaufanlagen postalisch übermittelt.
- Word-Fragebogen;
bitte lesen Sie nachstehende Erläuterungen, bevor Sie das Formular
ausfüllen!
Erläuterungen
- Mit einem Klick
auf den Button „Zum Fragebogen“ gelangen Sie zum Formular (Word-Dokument,
30 KB). Alle Felder, in denen Eintragungen vorgenommen werden dürfen,
sind gelb hinterlegt.
- Der Name der
Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters sowie die Betriebsadresse müssen unbedingt eingetragen
werden. Weiters dürfen wir Sie ersuchen, am Erhebungsformular die Art
der Bewirtschaftung sowie die vermarktete Jahresproduktion 2010 getrennt
nach Speisefischen/-krebsen und Besatzfischen/-krebsen in kg Lebendgewicht
einzutragen.
- Den ausgefüllten
Fragebogen senden Sie bitte bis längstens 9. Mai 2011 per Post,
Fax oder E-Mail an Frau Christa Gnad. Sollten Sie von der Übermittlung der Daten
auf elektronischem Weg Gebrauch machen, ist es nicht erforderlich, den
Fragebogen zusätzlich per Fax oder Post an uns zu übermitteln.
- Erfolgte in
Ihrem Betrieb im Jahre 2010 keine Aquakulturproduktion, so wäre am Erhebungsformular unter
„Fragen, Hinweise oder Erläuterungen Ihrerseits“ der Grund (z.B.
Aufgabe der Produktion, Wassermangel, ungünstige Witterungsbedingungen)
anzugeben.

Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen,
dass diese Erhebung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Daten sind
somit rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu bekannt zu geben.
Alle Angaben unterliegen der Auskunfts- und Geheimhaltungspflicht (gemäß
§§9 und 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000 idgF). Eine Verwendung
für steuerliche Zwecke ist ausgeschlossen!
Für Ihre Mithilfe dürfen wir uns recht herzlich
bedanken und stehen Ihnen für allfällige Fragen telefonisch von Montag
bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr bzw. per Fax oder E-Mail
gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Christa Gnad
Tel.: +43 (1) 71128-7959
FAX: +43 (1) 493 43 00