Finanzausgleich – jährliche „Mini“-Registerzählungen
ab 31. Oktober 2008
Das im Dezember 2007 erlassene Finanzausgleichsgesetz
2008 (FAG 2008) bestimmt, dass ab dem Finanzjahr 2009 die Bundesanstalt
Statistik Österreich nach §9 Abs. 9 die Bevölkerungszahl (Volkszahl)
für den Finanzausgleich jährlich für den 31.10. zu ermitteln hat.
Diese Bevölkerungszahl ist das Ergebnis der „Mini“-Registerzählung
mit Stichtag 31.10.2008.
Die Datensammlung für die „Mini“-Registerzählung
ermöglicht bereits vorab die Auswertung von einigen Bereichen der Volkszählung.
Bereits mit dem Stichtag 31.10.2008 konnte die Erwerbsstatistik erstmalig
veröffentlicht werden. Mit Stichtag 31.10.2009 folgen zusätzlich erste
Ergebnisse zum Bereich Demografie, Bildung und Pendlerstatistik. Dies
bedeutet, dass zum Stichtag der Registerzählung (31.10.2011) in diesen
Bereichen bereits Zeitvergleiche möglich sein werden.