Demographie

Das Kapitel „Demographie“ liefert Ergebnisse über die demographische Struktur der Bevölkerung, z.B. nach Alter, Geschlecht, Familienstand oder Staatsangehörigkeit. Diese sogenannten demographischen Merkmale sind nicht nur für Bevölkerungsanalysen interessant – wie sieht der Altersaufbau einer Bevölkerung aus, wie ist das Verhältnis von jungen und alten Menschen zu den Personen im Erwerbsalter usw. – sie werden auch für Analysen zur sozialen und wirtschaftlichen Struktur einer Bevölkerung gebraucht (Erwerbsbeteiligung nach Geschlecht, Erwerbsbeteiligung älterer Menschen usw.).

In den Teilbereich „Demographie“ fallen somit folgende Merkmale, die laut Registerzählungsgesetz und Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen bei der Registerzählung als Kernmerkmale zu erheben und zu publizieren sind: Alter (vollendete Lebensjahre am Stichtag; berechnet aus dem Geburtsdatum), Geschlecht, gesetzlicher Familienstand, Staatsangehörigkeit, Staat des Geburtsortes, Wohnort ein Jahr vor der Zählung (am 31.10.2010) und Jahr der Ankunft in Österreich (bei früherem Wohnsitz im Ausland).

Die Merkmale sind gemäß Registerzählungsgesetz §4 Abs.  1 Z1 durch Beschaffung von Verwaltungsdaten von den Meldebehörden zu erheben. Das Zentrale Melderegister bildet somit das Basisregister für die demographischen Merkmale. Zur Qualitätssicherung sind die Basisdaten gemäß §5 Abs. 1 mit Vergleichsdaten auf Vollständigkeit und Übereinstimmung zu prüfen. Die Quellen für diese Aufgabe sind: Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, des Arbeitsmarkservice, des Familienbeihilfenregisters, der Dienstbehörden des Bundes und der Länder, der Sozialhilfeträger der Länder, des Steuerregisters der Abgabebehörden, der zentralen Zulassungsevidenz (KFZ-Register) und des Zentralen Fremdenregisters.