Info für Gemeinden

Nach § 5 Abs. 6 werden die Gemeinden über jene Personen, unter Angabe des Namens und der Adresse informiert, die von der Zählung ausgeschlossen werden.

Die Information darüber erfolgt auf zweierlei Wege:

  • Briefliche Information an den Bürgermeister und die zuständigen Meldebehörde mit einer Liste der von der Zählung ausgeschlossenen Personen.
  • Elektronische Übermittlung der Liste über die Anwendung STATGEM im Portal der Statistik Austria. Jede Gemeinde erhält nur die eigenen Fälle; die Listen anderer Gemeinden sind nicht zugänglich.

Gemeinden, die keine derartige Fälle aufweisen werden ebenfalls brieflich informiert.

Die Beeinspruchung von irrtümlich nicht anerkannten Personen mit Hauptwohnsitz erfolgt mittels einer der betroffenen Person eigenhändig unterschriebene Wohnsitzerklärung. Im Falle eines gesetzlichen Vertreters, z.B. Sachwalter kann auch die berechtigte Person mit Hinweis auf die Stellung und Funktion unterschreiben

Zeitplan für den Ablauf der Aktivitäten im Rahmen der Wohnsitzanalyse:

  • 1. AG Wohnsitzanalyse (Städtebund, Gemeindebund, Bundesländer, Wien, BMI, BMF): 14. April 2011
  • 1.Informationsschreiben an die Gemeinden: 29. April 2011
  • 2. AG Wohnsitzanalyse (Städtebund, Gemeindebund, Bundesländer, Wien, BMI, BMF): Herbst 2011
  • Stichtag: 30.10.2011
  • Befragung der Klärungsfälle (1. Tranche): Jänner 2012
  • Gesetzliche Frist für die Datenlieferungen: 30.6.2012
  • Übermittlung der nicht anerkannten Fälle an die Gemeinden (1. Tranche): September 2012
  • Befragung der Klärungsfälle ( 2. Tranche): September 2012
  • Übermittlung der nicht anerkannten Fälle an die Gemeinden (2. Tranche): Dezember 2012
  • Frist für die Beeinspruchung von nicht anerkannten Fällen: März 2013
  • Bevölkerungs- und Bürgerzahl: Juni 2013