Seit dem Referenzjahr 2008 sind bei der Erhebung über den Gütereinsatz im Produzierenden Bereich folgende statistische Einheiten auskunftspflichtig:
Die Auskunftspflicht für das jeweilige Referenzjahr wird durch die in der Gütereinsatzstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 349/2003 vom 29. Juli 2003, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 132/2009 vom 6. Mai 2009) festgelegten Größen „durchschnittliche Beschäftigungszahl“ und „Wirtschaftsleistung“ begründet. Diese sind auf Grundlage der in der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erhobenen Daten festzustellen. Als durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gilt das arithmetische Mittel der Anzahl aus der Summe des in jedem Kalendermonat der Berichtsperiode tätigen Eigenpersonals (Gesamtzahl der selbständig und unselbständig Beschäftigen sowie Heimarbeiter, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß) und Fremdpersonals. Die Wirtschaftsleistung ergibt sich aus der Summe der in der Berichtsperiode abgesetzten Produktion sowie unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen (ohne Handelswaren und sonstige nicht-industrielle Dienstleistungen) zu den in der Berichtsperiode geltenden Marktpreisen ohne Umsatzsteuer.
Zur Auskunftserteilung sind jene natürlichen oder juristischen Personen sowie eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, die eine derartige statistische Einheit im eigenen Namen betreiben.
Nähere Details hinsichtlich der Zahl der in den einzelnen Wirtschaftszweigen meldepflichtigen Betriebe, aber auch des Umfangs und des Typs an Güterlisten für die Referenzjahre 2010 und 2011 können dem Dokument „Abgrenzung der Erhebungsmasse 2010 und 2011“ (PDF; 483 KB) entnommen werden.