Die monatliche Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich (Abschnitte B bis F
der ÖNACE 2008) bildet einerseits die Basis zur Erfüllung der EU-Verordnung
über Konjunkturstatistiken, andererseits wird dadurch die nationale
Güterproduktion im Sinne der EU-Verordnung zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung
über die Produktion von Gütern ermittelt. Sie ist damit eine der wesentlichsten
Grundlagen zur Beobachtung der konjunkturellen Entwicklung und stellt
für Politiker und staatliche Stellen die Basisinformationen für wirtschaftspolitische
Entscheidungen dar.
Für die Unternehmen besteht Auskunftspflicht gemäß der Konjunkturstatistik-Verordnung, wenn ein gesetzlich vordefinierter Schwellenwert überschritten wird. Der Einsendetermin ist jeweils der 15. des dem Berichtsmonat folgenden Monats. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2010 finden Sie im Hauptmenü unter „Statistiken“.
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen den meldepflichtigen Unternehmen zwei kostenlose elektronische Meldemöglichkeiten zur Verfügung.
Hier finden Sie Zugang zum Webfragebogen eQuest/Web Neu.
Hier können Sie das PC-Programm e-Quest Version 2 herunterladen.
Um festzustellen, welches der beiden elektronischen Meldemedien für Ihre Meldung an Statistik Austria am besten geeignet ist, beachten Sie bitte die Hinweise und Entscheidungskriterien (oder siehe Folder; PDF, 798 KB bzw. Infoblatt; PDF, 450 KB).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung via Onlinebestellung anzufordern.
Darüber hinaus steht für alle technischen Fragen
ein HelpDesk
unter
Der traditionelle Papierfragebogen wird Unternehmen
ab dem Berichtsjahr 2012 nur noch auf individuelle Anfrage übermittelt
(Tel: