Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen für die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich. Dabei stehen Ihnen auch entsprechende Downloads von Bildern, Dokumenten und Foldern zur Verfügung.
Die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich als maßgeblicher Teil des Europäischen Statistischen Systems (ESS) ist eine EU-weit durchgeführte Erhebung. Sie wird in Österreich von Statistik Austria bei ausgewählten Unternehmen des Produzierenden Bereichs monatlich durchgeführt. Einsendetermin ist jeweils der 15. des dem Berichtsmonat folgenden Monats. Es besteht Auskunftspflicht! Dabei orientiert sich die Meldepflicht an gesetzlich definierten Schwellenwerten.
Da bereits eine Vielzahl der Unternehmen ihre Meldung
für die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich auf elektronischem
Wege erstattet, werden für das Berichtsjahr 2012 erstmals
keine Papierformulare übermittelt. Statistik Austria ersucht,
auf das zeit- und kostensparende elektronische Meldesystem zurückzugreifen. Die Aufforderung
zur Meldung und die Zugangsdaten für die elektronische Meldung erhalten
die meldepflichtigen Unternehmen mit der Post ab Ende Jänner 2012.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an! Für allgemeine Auskünfte steht
unsere Informationshotline unter
Die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich erfasst
alle Unternehmen, Betriebe, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe gewerblicher
Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die schwerpunktmäßig
eine Wirtschaftstätigkeit ausüben oder eine mit diesen Tätigkeiten
verbundene Dienstleistung erbringen, die den Abschnitten B bis F der
ÖNACE 2008 zuzuordnen sind und diese selbständig, regelmäßig und
in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen
Vorteils ausüben. Im Rahmen der primärstatistischen Erhebungen kommen
gesetzlich vordefinierte Schwellenwerte zur Anwendung. Damit
beschränkt sich die Zahl der Auskunftspflichtigen auf etwa 20% der rund
Alle auskunftspflichtigen Unternehmen werden bis spätestens Ende Jänner 2012 mittels eines Schreibens (PDF; 1,0 MB) aufgefordert, ihre statistische Meldung an Statistik Austria zu übermitteln. Statistik Austria ersucht alle Unternehmen auf die kostenlosen, elektronischen Meldemedien unter www.netquest.at zurückzugreifen. Bitte beachten Sie, dass für das Berichtsjahr 2012 erstmals KEINE Papierformulare automatisch zugesendet werden. Falls weiterhin Interesse an Papierformularen besteht, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Bestellung durch das Unternehmen. Die Unternehmen bzw. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder zur berufsmäßigen Parteienvertretung (bPV) befugten Personen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes oder können diese auch über www.netquest.at bzw. auf unserer Bestellseite anfordern.
Falls der gesetzliche Einsendetermin (jeweils der 15. des dem Berichtsmonat folgenden Monats) aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie bitte rechtzeitig bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Statistik Austria Kontakt auf. Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung der Auskunftspflichtige nach einem ersten Erinnerungsschreiben nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen.
Das elektronische Meldesystem minimiert den statistischen
Meldeaufwand und ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Meldungserstellung.
Informationen über die unterschiedlichen Arten elektronischer Meldemedien
(Webfragebogen eQuest/Web Neu, Downloadversion e-Quest Version 2, sonstige
technische Möglichkeiten) finden Sie im Folder für
die elektronische Meldeschiene – Konjunkturerhebung
im Produzierenden
Bereich (PDF, 798 KB). Für
Fragen, welches Meldemedium für Ihr Unternehmen die technisch besten
Voraussetzungen bietet, steht ein HelpDesk unter
Die wesentlichen Vorteile elektronischer Meldung sind:
Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz idgF. Ein Höchstmaß an Datenschutz wird auch durch die Verwendung von persönlichen Zugangsdaten gewährleistet. Die auskunftspflichtigen Unternehmen erhalten für die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich 2012 ihre Benutzerkennung und ihr Passwort direkt von Statistik Austria.
Während der Erhebung stehen im Internet unter www.netquest.at folgende sachdienliche Hilfen zur Verfügung:
| Inhalte | Downloads |
|---|---|
| Folder für die elektronische Meldeschiene – allgemeine Information | Download (PDF; 515 KB) |
| Folder für die elektronische Meldeschiene – Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich | Download (PDF; 798 KB) |
| Infoblatt – Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich | Download (PDF; 450 KB) |
| KJE-Begleitschreiben für die Unternehmen – Deckblatt (Muster) | Download (PDF; 713 KB) |
| KJE-Begleitschreiben für die Unternehmen – Information (Muster) | Download (PDF; 1,0 MB) |
| Wegweiser zur elektronischen Meldung | Download (PDF; 147 KB) |
| Werbetext „Die Zukunft der Statistikmeldung ist elektronisch“ | Download (PDF; 143KB) |
| Werbetext in den „Statistische Nachrichten“ 12/2011 | Download (PDF; 1,4 MB) |
| Werbetext im „Zahlenspiegel“ Dezember 2011 | Download (PDF; 387 KB) |
| Werbetext im „Industriemagazin“ und „Solid“ Dez./Jän. 2011/12 | Download (PDF; 737 KB) |
| Pressetext (Pressemitteilung) | Download (PDF; 70 KB) |
| Logo „Statistik Austria“ (Bild) | Download (JPEG; 135 KB) |
| „Ihre elektronische Meldung“ (Bild) | Download (JPEG; 12 KB) |
| „Ihre elektronische Meldung KJE 2012“ (Bild) | Download (JPEG; 732 KB) |