Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Umstellung auf eine neue Wirtschaftstätigkeitensystematik ist die Umkodierung aller statistischen Einheiten im Unternehmensregister auf die neue Systematik. Weiters müssen für einen gewissen Zeitraum die Einheiten sowohl nach alter als auch nach neuer Systematik parallel kodiert werden. In diesem Umstellungsprozess sind natürlich auch alle jene Institutionen einzubeziehen, die in ihren Registern ebenfalls die Einheiten nach der ÖNACE-Systematik führen. Dies gilt insbesondere für die Register der Steuerverwaltung und der Sozialversicherungen, weil diese u.a. auch für die Führung des statistischen Unternehmensregisters die Erstzuordnung neuer Einheiten nach der ÖNACE-Systematik bereitstellen. Außerdem verwenden diese Institutionen die ÖNACE-Systematik auch für ihre eigenen Zwecke bzw. publizieren danach statistische Daten.
Die Gesamtmasse der umzukodierenden Einheiten setzte
sich aus der Masse der im Unternehmensregister geführten Unternehmen,
deren Betriebe und Arbeitsstätten zusammen, wobei jede Einheit gemäß
ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt einem Sechssteller (Unterklasse)
der ÖNACE 2003 zugeordnet war, in vielen Fällen waren noch Nebentätigkeiten
– ebenfalls auf der Ebene der Sechssteller – registriert. Im Folgenden
wird jedoch der Einfachheit halber bloß auf die Ebene der Unternehmen Bezug genommen, deren Anzahl zum Zeitpunkt Voranalysen
zur ÖNACE-Implementierung Ende 2006 knapp
Ausgangspunkt der Überlegungen der Umkodierung bildete die Analyse der Beziehungen zwischen derzeitiger und neuer Systematik. Da es sich ja bekanntlich um eine Revision handelte, konnte erwartet werden, dass die Strukturen der beiden Systematiken stark voneinander abweichen und daher eine einfache, quasi-automatische Umkodierung in vielen Fällen nicht möglich sein würde. Zudem musste berücksichtigt werden, dass sich die Qualität der ÖNACE-Codierung durch den Umkodierungsprozess nicht beeinträchtigt wird.
Grundsätzlich können die Beziehungen zwischen zwei Systematiken aus folgenden vier Typen bestehen:
Es war daher klar, dass lediglich 1 : 1-Fälle und n : 1-Fälle automatisch umkodiert werden konnten. Für alle anderen Konstellationen bedurfte es daher bestimmter Zusatzinformationen oder der Setzung von bestimmten Annahmen. Eine detaillierte Darstellung dieser Arbeiten finden sich in dem an Eurostat übermittelten englischen Projektbericht zu den Voranalysen zur NACE Rev. 2 Implementierung in das Unternehmensregister (PDF, 866 KB).
Nachdem ein Konzept für die Behandlung jeder einzelnen Unterklasse der ÖNACE 2003 entwickelt war, konnten die Einheiten des Unternehmensregisters wie folgt umgestellt werden:
Insgesamt konnten daher knapp 73% der Unternehmen allein aufgrund der Beziehungen zwischen alter und neuer Systematik bzw. vorhandener Informationen automatisch umklassifiziert werden. Die restlichen 27% der Unternehmen gliederten sich in zwei Hälften:
Die Unternehmen erhielten entweder einen schriftlichen Fragebogen bzw. wurden in einfacheren Fällen telefonisch kontaktiert. Gefragt wurde nach den verschiedenen ausgeübten Tätigkeiten und den jeweiligen Umsatzanteilen, um daraus auch den tatsächlich wirtschaftlichen Schwerpunkt ableiten zu können. Die Fragebögen wurden je Klassifikationsbereich maßgeschneidert; d.h. die mutmaßlichen Tätigkeiten waren bereits aufgelistet. Die Erhebung fand verteilt über die ersten drei Quartale 2007 statt und stützte sich rechtlich auf § 25/4 des Bundesstatistikgesetzes 2000.
Eine ausführliche Beschreibung der Arbeiten findet sich in Heft 7/2009 der Statistischen Nachrichten „Die Implementierung der ÖNACE 2008 im Unternehmensregister der Statistik Austria“ (PDF, 511 KB).
Das Unternehmensregister bildet die Basispopulation für Stichproben, die bei verschiedensten Statistiken, die die Unternehmen als Untersuchungsgegenstand haben, benötigt werden. Da diese Statistiken (z.B. die Konjunkturstatistiken, die Leistungs- und Strukturerhebungen, Offene Stellen Erhebungen, Arbeitskostenerhebung, …) jeweils für bestimmte Zeiträume sowohl nach ÖNACE 2003 als auch nach ÖNACE 2008 ausgewiesen werden müssen, ist es notwendig die Einheiten des Unternehmensregisters ebenfalls eine zeitlang nach diesen beiden Klassifikationen zu führen.
Da die Umkodierung im Unternehmensregister 2007 durchgeführt wurde, ist für dieses Jahr eine Doppelkodierung der Einheiten gegeben. Bis Ende 2010 werden auch weiterhin alle Einheiten doppelt kodiert werden.
Das Unternehmensregister stellt vielfach auch die Basis für die Rückrechnungen in den einzelnen Statistiken dar. Wird für diese Rückrechnungen der Mikroansatzes gewählt, so sind Informationen sowohl zu ÖNACE 2003 als auch zu ÖNACE 2008 für die einzelnen Einheiten des Unternehmensregisters auch in der Vergangenheit notwendig. Daher wurde beschlossen, die Einheiten des Unternehmensregisters bis ins Jahr 2003 zurück doppelt zu kodieren. Da es schwer möglich ist Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Unternehmen für bereits vergangenen Zeiträume zu bekommen, musste ein Regelwerk entwickelt werden, das eine Umkodierung ermöglicht, ohne dass Recherchen oder direkte Kontaktaufnahmen mit den Unternehmen notwendig werden. Für die rückwirkende Kodierung der Einheiten auf der Unternehmensebene für die Jahre 2003 bis 2006 ist daher in folgenden Schritten vorgegangen worden:
Zusätzlich zu den Unternehmen musste auch die Betriebe und Arbeitsstätten für den Zeitraum 2003 bis 2006 doppelkodiert werden. Für diese rückwirkende Kodierung konnte in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine bereits umgeschlüsselte ÖNACE-Zuordnung von der Unternehmensebene übernommen werden. War dies nicht der Fall, erfolgte die Umcodierung auf Basis der Korrespondenztabellen.
Somit haben alle Einheiten die seit 2003 im Unternehmensregister geführt werden, eine doppelte Kodierung sowohl nach der neuen ÖNACE 2008 als auch nach der alten ÖNACE 2003. Die doppelte Kodierung wird bis Ende 2010 fortgeführt werden.
Die Umkodierung aller Einheiten des Unternehmensregisters konnte zeitgerecht im Herbst 2007 abgeschlossen werden. Dadurch war es möglich, einerseits die neue Datenbasis zu analysieren und die entsprechenden neuen Stichproben zu ziehen und andererseits die neuen Klassifikationszuordnungen je Einheit den Verwaltungsregistern (Sozialversicherung, etc.) weiterzugeben, sodass sich diese Verwaltungsstellen den Aufwand der Umkodierung ersparen konnten.
Damit wurde aber zugleich eine weitere Forderung des Bundesstatistikgesetzes angegangen, nämlich die, dass in allen Bereichen die klassifikatorischen Zuordnungen der Statistik Austria verwendet werden sollen (§ 21 BStG 2000). Dafür ist es natürlich nicht ausreichend, dass bloß die klassifikatorischen Neuzuordnungen des Gesamtbestandes übernommen werden, sondern es muss auch für die neuen bzw. geänderten Fälle eine laufende Abstimmung stattfinden. Da gegenwärtig die Zuordnungen in einem gewissen Ausmaß abweichen, entstünde bei Nutzung der klassifikatorischen Zuordnungen der Statistik Austria ein Bruch in den betreffenden Statistiken.
Für die ab 2008 zu erfolgende Klassifizierung von neuen Einheiten bzw. bei Änderungen des Schwerpunktes von Einheiten nach der ÖNACE 2008 stellt die Statistik Austria die notwendigen Klassifikationsbehelfe in elektronischer Form zur Verfügung und ist auch bereit, Informations- bzw. Schulungsveranstaltungen abzuhalten.
Die ÖNACE 2008 ist eine echte Revision der ÖNACE
2003 und weicht von der Struktur und der Codierung stark von der ursprünglichen
Klassifikation ab. Da sie am
Da die richtige klassifikatorische Zuordnung der Einheiten
des Unternehmensregisters der Statistik Austria von zentralem Interesse
ist (z.B. Erstellen von Stichprobenplänen, Zuordnung als Grundlage
für diverse Wirtschaftsstatistiken, …), erfolgte die Versendung der Klassifikations-Mitteilungen an alle rund
Seit September 2008 wird die Versendung der Klassifikationsmitteilungen wie bisher fortgesetzt.