Laut den Daten der Familien- und Haushaltsstatistik stehen nach wie vor insbesondere Frauen vor der Herausforderung Beruf und Familie zu vereinbaren, während das berufliche Engagement von Männern von der Geburt eines Kindes kaum beeinflusst wird. Vergleicht man Frauen und Männer im Alter von 25 bis 49 Jahren ohne betreuungspflichtige Kinder, dann sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung mittlerweile relativ gering. Im Jahr 2010 lag die Erwerbsquote bei den Männern bei 91,2%, bei den Frauen waren es 88,5%. Das ist eine Differenz von lediglich 2,7 Prozentpunkten. Im Jahr 1995 betrug der Unterschied noch 10,7 Prozentpunkte. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind (unter 15 Jahren) im Haushalt, führt dies jedoch bereits zu deutlich größeren Diskrepanzen bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern. Hier betragen die männlichen Erwerbsquoten 96,3%, die weiblichen 76,3%, das ist eine Differenz von 20,0 Prozentpunkten (1995: 32,5 Prozentpunkte).
Der Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frauen ist jedoch in erster Linie auf den starken Anstieg von Teilzeitarbeit zurückzuführen. Vor allem Frauen mit Kindern unter 15 Jahren sehen besonders häufig in der Teilzeitbeschäftigung die einzige Möglichkeit, neben den Betreuungsaufgaben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 2010 waren 69,1% der Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren mit Kindern unter 15 Jahren teilzeitbeschäftigt. Das ist ein Plus von 27,9 Prozentpunkten in den letzten 15 Jahren. Bei Frauen ohne betreuungspflichtige Kinder betrug die Teilzeitquote 2010 31,9% (1995: 20,5%).
Während bei Frauen mit der Elternschaft also meist eine Reduzierung der Arbeitszeit einhergeht, ist bei Männern ein umgekehrter Trend zu beobachten. Hier nimmt der Umfang der Erwerbstätigkeit zu. So verzeichnet die Gruppe der 25- bis 49-jährigen Männer ohne betreuungsbedürftige Kinder 2010 eine Teilzeitquote von 7,9%, jene der Väter mit Kindern unter 15 Jahren von 5,0%.
Leben kleine Kinder unter 3 Jahren im Haushalt spielt
für Frauen neben Teilzeit vor allem Elternkarenz eine wichtige Rolle.
Väter mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld
beziehen, gibt es laut den Daten des Hauptverbandes - trotz steigender
Tendenz - immer noch wenige (2002: