Kriminalität

Anzeigen (Polizeiliche Kriminalstatistik)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik umfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, bei deren Bearbeitung sich der Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen ergeben hat (Anzeigenstatistik). Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und auf dessen Homepage veröffentlicht.

Verurteilungen (Gerichtliche Kriminalstatistik)

Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf dem Strafregisterfile, das vom Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die Verurteilungsstatistik gliedert die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. den Nebenstrafgesetzen. Bei einem Verfahren wegen mehreren strafbaren Handlungen wird die Verurteilung dem Delikt zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend ist („Führendes Delikt“). Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die in einem Beobachtungsjahr rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe) bzw. in diesem Jahr aus der Haft oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind und informiert darüber, ob diese Personen im Zeitraum von mindestens vier bis maximal fünf Jahren neuerlich verurteilt worden sind.

    
  • Dokumentationen
  • Publikationen
  • Links
  • Allgemeine Auskünfte


Guglgasse 13, 1110 Wien 
Tel.: +43 (1)71128-7070 
FAX: +43 (1) 715 68 28 
info@statistik.gv.at 
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 16.00 Uhr