Bundespflegegeld
Ende 2009 bezogen insgesamt 365.810 Personen ein Pflegegeld
auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes
Anfang Juli 1993 wird das Pflegegeld nach dem erforderlichen Pflegebedarf
(und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen
gewährt (2009 Stufe 1: 154,20 Euro; Stufe 2: 284,30 Euro; Stufe 3: 442,90 Euro;
Stufe 4: 664,30 Euro; Stufe 5: 902,30 Euro; Stufe 6: 1.242,00 Euro; Stufe
7: 1.655,80 Euro). Bei 91% der pflegebedürftigen Personen ist die Pensionsversicherung
die auszahlende Stelle, der Rest bezieht das Pflegegeld von der Unfallversicherung
oder einem sonstigen Bundesträger. Gegenüber Ende 1999 hat die Zahl der Bundespflegegeldbezieherinnen und
-bezieher um rund 86.900 Personen (+31,2%) zugenommen.
Mehr als zwei Drittel der Pflegegeld beziehenden Personen
sind Frauen (1999: 68%, 2009: 67%). Der Großteil der pflegebedürftigen
Personen bezieht ein Pflegegeld der unteren Stufen: Ende 2009 entfielen auf die ersten drei Stufen 71%
der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher (1999: 74%), der Rest auf
die vier höheren Stufen. Die Prozentverteilung zwischen den Pflegegeldstufen
ist bei Frauen und Männern ziemlich gleich. Signifikante Unterschiede
zwischen den Geschlechtern bestehen dann, wenn das Alter in die Betrachtung mit einbezogen wird: Von den Bundespflegegeldbezieherinnen
und -bezieher Ende 2009 waren 89% älter als 60 Jahre, wobei diese Altersgruppe
mit 93% bei den Frauen wesentlich stärker besetzt war als bei den Männern
(82%).
Die Ausgaben für das Bundespflegegeld betrugen im Jahr 2009 rd.
1,94 Mrd. Euro (+43,3% gegenüber 1999). Daraus ergibt sich einen durchschnittliche
Pflegegeldleistung von 5.312 Euro im Jahr bzw. 443 Euro im Monat (das
Pflegegeld wird 12 Mal im Jahr ausbezahlt).
Ende 2010 lag die Zahl der Bundespflegegeldbezieherinnen und
-bezieher (ohne Landeslehrerinnen und -lehrer sowie Opferbefürsorgte)
bei 369.172 Personen (Ende 2009: 362.116), der Jahresaufwand betrug
rd. 1,97 Mrd. Euro (2009: 1,87 Mrd. Euro).