Behindertenhilfe

Die Ausgaben der Bundesländer für die Behindertenhilfe betrugen im Jahr 2009 insgesamt 1,23 Mrd. Euro (+9,7% gegenüber dem Vorjahr). Der starke Anstieg im Zeitverlauf (+110% gegenüber 1999) ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Ausgabenverschiebungen zwischen den „Sozialtöpfen“ erfolgten (in Oberösterreich ab 1997 und im Burgenland ab 2000 wurden Budgetteile von der Sozialhilfe zur Behindertenhilfe umgebucht). Daher hat Oberösterreich, das ab 1997 die „Unterbringung und Betreuung psychisch Behinderter“ nach dem Sozialhilfegesetz in der Behindertenhilfe ausweist, mittlerweile die weitaus höchsten Ausgaben in der Behindertenhilfe (2009: 315,4 Mio. Euro). Österreichweit wurden für die Unterbringung und Betreuung von behinderten Menschen 538,9 Mio. Euro (44% der Ausgaben für die Behindertenhilfe insgesamt), für beschäftigungstherapeutische Maßnahmen 376,2 Mio. Euro (31%) und für geschützte Arbeit (Arbeitsplätze) 40,9 Mio. Euro (3%) ausgegeben.

Im Vergleich zur Sozialhilfe flossen in der Behindertenhilfe 2009 mit 151,9 Mio. EUR nur 12% der Ausgaben in Form von Einnahmen wieder an die öffentliche Hand zurück, woraus sich ein Nettoaufwand von 1,07 Mrd. Euro ergibt.

    
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