Wohnungen dienen vorwiegend als Hauptwohnsitz (HWS), d.h. an dieser Adresse (in genau dieser Wohnung) ist mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um eine Nebenwohnsitz-Wohnung (mindestens eine Person ist mit Nebenwohnsitz gemeldet) oder um eine Wohnung ohne Wohnsitzangabe – zum Stichtag der Volkszählung war in dieser Wohnung niemand gemeldet. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer leerstehenden Wohnung. Doch ist korrekt, dass Wohnungen ohne Wohnsitzangabe in ihrer (de facto) Nutzung meist eingeschränkt sind, z.B. infolge von Renovierungen, Verlassenschaftsabwicklungen oder noch nicht gegebenem Neu-Bezug, obwohl bereits die neuen Wohnungsinhaber oder -inhaberinnen (Mieter, Mieterinnen, Käufer oder Käuferinnen) feststehen. Auch Ferienwohnungen, die privat vermietet werden, fallen in diese Kategorie oder auch Wohnungen, die zur Gänze als Arbeitsstätte genützt werden: sie gleichen zwar den baulichen Gegebenheiten nach weiter Wohnungen, sind aber derzeit z.B. eine Rechtsanwaltskanzlei, Arztordination, ein kleineres Büro.
Wohnungen, die zur Gänze als Arbeitsstätten genützt werden, wurden bei den früheren Gebäude- und Wohnungszählungen nicht miterhoben, da sie zum Stichtag nicht als Wohnungen genutzt worden waren. In Vorbereitung der Registerauswertungen wurde bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 aber angestrebt, auch diese Nutzungseinheiten wie Wohnungen zu erfassen, da zu einem späteren Zeitpunkt eine Nutzung als Wohnung wieder möglich ist.
Wird der Wohnungsbestand 2001 mit den früheren Zählungen verglichen, ist jedoch die Angleichung der Datenmasse notwendig - siehe Titel der Übersichtstabelle: „Wohnungen (ohne zur Gänze als Arbeitsstätte genützte Wohnungen)“. Die Unterscheidung betrifft aber die Teilmasse der Wohnungen mit Haupt- oder Nebenwohnsitzangabe nicht, da diese Wohnungen definitionsgemäß nicht „zur Gänze als Arbeitsstätte genützt“ werden.
Bei den Wohnungszählungen 1981 und 1991 war die Abgrenzung zwischen Nebenwohnsitz-(NWS-)Wohnungen und Wohnungen ohne Wohnsitzangabe fließend. Die Bindung an das Meldewesen war bei diesen Erhebungen nicht streng, der faktischen Gegebenheit sollte jeweils der Vorrang gegeben werden. Deshalb kann ein Zeitvergleich nur mittels der Zusammenfassung aller Wohnungen, die nicht Hauptwohnsitze waren, vorgenommen werden. Die Zunahme der Nicht-Hauptwohnsitze in den letzten zwanzig Jahren kann in gewisser Weise als Wohlstandsindikator gesehen werden – es gibt mehr Wohnungen als zur Befriedigung des unmittelbaren Wohnbedürfnisses gebraucht werden. Dies ermöglicht manchen Wohnungswechsel in eine qualitativ hochwertigere Wohnung; Renovierungen können zwischen Vermietungen gemacht werden. Anderseits können Wohnungen in größerer Entfernung zu Zentren der Erwerbstätigkeit auch an Wert verlieren und nur mehr fallweise genutzt werden. Zweitwohnsitze in Wien können aus beruflichen Gründen praktisch sein, in Burgenland und in Niederösterreich sind Zweitwohnsitze zu Erholungszwecken vielleicht leichter leistbar als in Salzburg, Tirol oder Vorarlberg. Wohnungen, die infolge seltener Nutzung bei der Zählung 1991 ohne Wohnsitzangabe erfasst wurden, schienen 2001 infolge der engen Bindung an das Meldewesen als NWS-Wohnungen auf.
Nebenwohnsitzwohnungen bzw. Wohnungen ohne Wohnsitzangabe finden sich am häufigsten in Gebäuden privater Eigentümer oder Eigentümerinnen, (zumindest außerhalb Wiens) in Wohngebäuden mit nur einer Wohnung. Der hohe Anteil in Wohngebäuden für Gemeinschaften erklärt sich durch Studenten- bzw. Seniorenheime, in welchen nicht immer auf eine Hauptwohnsitzmeldung bestanden wird.
Wohnungen, die noch in Kategorie D verblieben sind, werden weniger genützt als gut ausgestattete Wohnungen (an allen Kategorie-D-Wohnungen machen die Nicht-Hauptwohnsitze 28% aus, an den Kategorie-A-Wohnungen nur 12%).
Auf eine Besonderheit ist noch hinzuweisen: Im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 kam es bei Wohnungen, die nur Nebenwohnsitz waren oder ohne Wohnsitzangabe blieben, viel häufiger vor, dass die Erhebungsblätter durch Ersatzausfüllungen der Gemeinden entstanden oder infolge Abwesenheit der Wohnungsinhaber oder -inhaberinnen mangelhaft ausgefüllt waren. So ist z.B. auch die generell wichtige Angabe zum Rechtsverhältnis von Wohnungen bei diesen Teilgruppen sicher weniger verlässlich, als das bei HWS-Wohnungen der Fall ist. Dass bei Wohnungen ohne Wohnsitzangabe die gesicherten Rechtsverhältnisse wie Gebäudeeigentum, Wohnungseigentum oder auch unbefristete Hauptmiete häufiger vorkommen, verwundert nicht. „Befristete Hauptmietwohnung“ bzw. „Sonstiges Rechtsverhältnis“ bei Wohnungen ohne Wohnsitzangabe mag teilweise die Vorsicht von Ersatzausfüllenden ausdrücken und weniger die tatsächliche Rechtslage. „Befristete Hauptmiete“ bei Wohnungen, in welchen nur Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, lässt auch auf Jahresferienwohnungen schließen. Allgemein ist aus der Gliederung nach Wohnungsgröße und Rechtsverhältnis die höhere Anzahl kleiner Mietwohnungen und im Gegensatz dazu die größeren Hauseigentümerwohnungen abzulesen.
Die Nutzungsintensität von Wohnungen spiegelt sich auch in der Heizungsart bzw. im verwendeten Heizmaterial wieder: Die Nicht-HWS-Wohnungen, die insgesamt nur 14% aller Wohnungen darstellen, machen 23% der mit Strom und 18% der mit Holz beheizten Wohnungen aus.