Die Statistik über die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen beinhaltet die Berichtserstattung einerseits über die (Merkmale der) neu bewilligten bzw. fertiggestellten Gebäude und Wohnungen (Nutzungseinheiten) und andererseits über die Wohnbaukosten und deren Finanzierung.
Die früher unter Mitwirkung der Gemeinden direkt beim Bauherrn oder der Bauherrin erhobene Wohnbaustatistik wurde mit dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister in eine Erhebung von Verwaltungsdaten der Baubehörden erster Instanz (Gemeinden, teilweise auch Bezirkshauptmannschaften) umgewandelt und gleichzeitig auf eine Baumaßnahmenstatistik über alle Gebäude (nicht nur Wohngebäude) ausgeweitet.
Die Wohnbaukosten- und –finanzierungsstatistik basiert auf einer Erhebung mit Auskunftspflicht, die in Form einer Stichprobe bei privaten Errichtern von Ein- und Zweifamilienhäusern und in Form einer Vollerhebung bei den übrigen Bauherren durchgeführt wird.
Vorläufig werden nur unentgeltlich verfügbare Daten angeboten, weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Datenbank!