Der durch eine Empfehlung der Kommission vom 25. Mai 2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen und gemeinschaftlichen statistischen Stellen verkündete European Statistics Code of Practice (Verhaltenskodex für Europäische Statistik) wurde in den Jahren 2009 bis 2011 einer Revision unterzogen. Mit der Annahme dieses Kodex haben sich Eurostat und die Nationalen Statistischen Institute (NSIs) der EU-Mitgliedstaaten zur Einhaltung von Grundsätzen und Standards für die Produktion und Verbreitung hochwertiger Statistiken verpflichtet. Die Neufassung des Verhaltenskodex wurde am 28. September 2011 durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) angenommen und durch Eurostat im Jänner 2012 publiziert. Neben der Aufnahme der Qualitätsdeklaration als Präambel betreffen die wichtigsten Änderungen die Stärkung der fachlichen Unabhängigkeit von NSIs und Eurostat und die Aufnahme von Indikatoren, die sich auf die Nutzung von Verwaltungsdaten beziehen. Des Weiteren wurde die Entwicklung eines Qualitätssicherungsrahmens, welcher als dynamisch erweiterbare Grundlage zur Beurteilung der Einhaltung des Verhaltenskodex dienen wird, in die Wege geleitet. Dies soll für NSIs eine Referenz darstellen, um geeignete Vorbereitungen für eine neue Runde von Peer Reviews treffen zu können. Die Randbedingungen der nächsten Runde von Peer Reviews (Inhalte, Format bzw. zeitlicher Horizont) sind derzeit Gegenstand von Diskussionen innerhalb des ESS.
Im Rahmen von "Peer Reviews" wurde auf Basis
der Erstversion des Verhaltenskodex in den Jahren 2005 bis 2008 die
Einhaltung der Grundsätze 1 bis 6 sowie 15 im ESS durch externe Expertenteams
überprüft. Für Statistik Austria fand dieser Review-Prozess vom 22.
bis